Die Beiträge werden von der Gemeinde Karlsbad festgesetzt.
Sie richten sich nach dem Alter und der Betreuungszeit des Kindes sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Geschwister.
Die Beiträge werden von der Gemeinde Karlsbad festgesetzt.
Sie richten sich nach dem Alter und der Betreuungszeit des Kindes sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Geschwister.